Urlaubs- und Krankheitsregelungen

Urlaub

Jeder Mitarbeiter der Kanzlei hat Anspruch auf 25 Tage Grundurlaub. Hinzu kommen die folgenden, optionalen "Freizeiten":

Hinzu kommen Sondertage wie beispielsweise ein halber Arbeitstag, wenn der Geburtstag auf einen Wochentag fällt oder bei mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.

½ Geburtstag (wenn Arbeitstag)

½ Kindergeburtstag (wenn Arbeitstag)

½ ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit

1 ½ ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

2 ½ ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit

3 ½ ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit

2 wenn weniger als 5 Tage im Jahr krank

½ wenn weniger als 10 Tage im Jahr krank

-1 wenn Montagskrank (je 3 Erkrankungen)

Krankheit

Am Tag der Krankheit wird vor Arbeitsbeginn der Teamleiter informiert. Sollte abzusehen sein, dass es sich um mehr als einen Krankheitstag handelt, ist ein Arzt aufzusuchen und eine Krankschreibung einzureichen. Dies gilt erst ab dem 2. Krankheitstag.

Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Per Klick auf „alle Cookies zulassen“ erlauben Sie der Website, neben den für die Funktionalität notwendigen Cookies auch welche für Tracking-Zwecke (Google Analytics) zu verwenden.
Details / Cookie anpassen