Urlaub
Jeder Mitarbeiter der Kanzlei hat Anspruch auf 25 Tage Grundurlaub. Hinzu kommen die folgenden, optionalen "Freizeiten":
Hinzu kommen Sondertage wie beispielsweise ein halber Arbeitstag, wenn der Geburtstag auf einen Wochentag fällt oder bei mehr als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit.
½ Geburtstag (wenn Arbeitstag)
½ Kindergeburtstag (wenn Arbeitstag)
½ ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit
1 ½ ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit
2 ½ ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit
3 ½ ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
2 wenn weniger als 5 Tage im Jahr krank
½ wenn weniger als 10 Tage im Jahr krank
-1 wenn Montagskrank (je 3 Erkrankungen)